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   BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01   

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https://dejure.org/2002,4805
BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01 (https://dejure.org/2002,4805)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2002 - II ZB 2/01 (https://dejure.org/2002,4805)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - II ZB 2/01 (https://dejure.org/2002,4805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 403
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01
    Hierzu müßte die angefochtene Entscheidung "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553 f. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Auszug aus BGH, 21.01.2002 - II ZB 2/01
    Dabei hat zwar nach wohl überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozeßkostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 234 m.N.), jedoch wird nach teilweise vertretener Auffassung auch die zugesprochene Klageforderung dem in zumutbarer Weise einzusetzenden Vermögen zugerechnet (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 996, 997 m.N.).
  • OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines

    Für das einzusetzende und zu verwertende Vermögen gelten zumindest die allgemeinen Anforderungen (§ 115 ZPO; vgl. Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 116 Rz. 4; BGH, Beschluss vom 21.01.2002, II ZB 2/01, ZIP 2002, 403).

    Weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern es, die Masse zu Lasten der Staatskasse zu erhöhen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 m.w.N.; insoweit als vertretbar angesehen in BGH, Beschluss vom 21.01.2002, ZIP 2002, 403; in diese Richtung auch Münchner-Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 115 Rz 80).

    Jedenfalls in dieser Höhe haben sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert, so dass sich ohnehin eine nachträgliche Änderung der zusprechenden Entscheidung des Landgerichts aufdrängt (vgl. § 120 Abs. 4 ZPO; zur Versagung der Prozesskostenhilfe mit dieser Erwägung vgl. BGH vom 21.01.2002, II ZB 2/01, a.a.O.).

  • BGH, 03.07.2006 - II ZR 64/06

    Vorschusspflicht eines Insolvenzgläubigers

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob im Hinblick auf den durch das Berufungsgericht bereits zugesprochenen Betrag in Höhe von 39.375,00 EUR Masseunzulänglichkeit gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ZPO besteht (siehe hierzu Sen.Beschl. v. 21. Januar 2002 - II ZB 2/01, ZIP 2002, 303, 304; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 7/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

    Denn jedenfalls sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit hier nicht erfüllt (vgl. Sen.Beschl. v. 21. Januar 2002 - II ZB 2/01, ZIP 2002, 403, 404).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 8/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

    Denn jedenfalls sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit hier nicht erfüllt (vgl. Sen.Beschl. v. 21. Januar 2002 - II ZB 2/01, ZIP 2002, 403, 404).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 6/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

    Denn jedenfalls sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit hier nicht erfüllt (vgl. Sen.Beschl. v. 21. Januar 2002 - II ZB 2/01, ZIP 2002, 403, 404).
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